Abrechnung von Sonderleistungen
Wir berechnen nach Ihren Angaben auch Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge zum Grundlohn und rechnen diese im Rahmen der laufenden Entgeltabrechnungen ab. Zu diesem Zweck werten wir die Arbeitszeitnachweise aus und ermitteln diese Zuschläge kalendertäglich anhand der arbeits- oder tarifvertraglichen Vorgaben.